Aktuell sind wir für einen unserer Kunden auf der Suche nach einem Baustellenleiter für ein Biomasseheizkraftwerk (Hoch- und Anlagenbau).
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
Verantwortlichkeit:
1)Der BSL ist der erste Verantwortliche in der Ausführungsphase des Projektes.
2)Er erfüllt die Pflichten des „Bauleiters“ gemäß der Definition in der jeweiligen Landesbauordnung.
3)Er vertritt den Bauherrn, auf der Baustelle („Hausherrenfunktion“).
4)Er ist für alle baustellendominierten Themen der erste Ansprechpartner der Auftragnehmer.
5)Er führt das Baustellenteam des AG sowie dessen Nachunternehmer funktional.
Überwachende Tätigkeiten:
1)Unterstützung bei der Überwachung der Ausführung des Projektes auf Übereinstimmung mit der vom AG genehmigten Ausführungsplanung, mit den behördlichen Genehmigungen, den Leistungsbeschreibungen der Auftragnehmer, Beauftragungen (AN Beauftragung), den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften, den Vorgaben des Projekthandbuches sowie der Baustellenordnung.
2)Überwachung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle in Zusammenarbeit mit dem HSE-Manager des AG sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) auf der Baustelle.
3)Unterstützung bei der Überprüfung der von den AN erstellten Ausführungsplanung auf Plausibilität und Verpflichtung zum Hinweis auf Unstimmigkeiten.
4)Mitarbeit bei der Anpassung der Rahmen- und Detailterminpläne des AN und des AG.
5)Überwachung der täglichen Eintragungen in die Bautagebücher des AN.
6)Unterstützung der Fachtechnische Zustandsfeststellungen und Abnahmen der Leistungen der Lieferanten.
7)Feststellung der Mängel bei der Ausführung der Lieferantenleistungen während der Erstellungsphase.
8)Vorbereitung und Mitwirkung bei Terminen wie behördlichen Abnahmen, etc.
9)Mitwirken bei der Kostenfeststellung (Aufmaß Kontrolle) durch Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen beim AG.
10)Mitwirken, Verfolgung bei der Zusammenstellung der baustellenrelevanten Themen zur Enddokumentation (z.B. Revision R&I, Fotodokumentation Baufortschritt)
11)Überwachung und Verfolgung der auf der Baustelle getätigten QS-Maßnahmen bzw. deren Ergebnisse.
12)Überwachung der Mängelbeseitigung, die bei der Abnahme der Leistungen der Auftragnehmer festgestellt wurden.
Koordinierende und organisierende Tätigkeiten:
1)Organisation der Baustelle in Abstimmung mit der Projektleitung auf Basis der gemeinsam mit dem AG erarbeiteten Vorgaben (Baustellenordnung, Projekthandbuch) und in Abstimmung mit den Auftragnehmern.
2)Organisation der Arbeitssicherheit auf der Baustelle unter Einbeziehung des HSE-Managers und SiGeKo.
3)Initiierung und Verfolgung der festgestellten Defizite bei den vom AG getätigten QS-Maßnahmen.
4)Abstimmung und Koordination der Bau- und Montageabläufe auf der Baustelle zwischen den betroffenen Auftragnehmern, den einzubindenden Behörden, den von AG beauftragten Überwachern und weiteren Dritten, die durch die Bauabläufe und das Bauvorhaben betroffen sind.
5)Organisation / Einrichtung der Baustellenkommunikation außerhalb der wöchentlichen Baubesprechung, welche seitens des AG dokumentiert werden.
6)Organisation und Einsatzkoordination für die Vermessungstechnik.
7)Einsatzkoordination für den Baugrundgutachter, den baubegleitenden Bodengutachter und den ökologischen Baubegleiter.
8)Leitung der Abstimmung der Leistungsbewertung (Leistungspositionen) bei der Abrechnung der AN.
9)Mitwirken bei der Bewertung, Kommentierung und Dokumentation der von den Auftragnehmern eingereichten Nachträgen.
10)Erfassung von Leistungsabweichungen bei den AN und Überführung in eigene Forderungen gegenüber den AN.
11)Mitwirkung bei der Organisation des Objektschutzes auf der Baustelle in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen, der Projektleitung und dem HSE-Manager sowie Dritten.
12)Wahrnehmung von Besucherbetreuung und Besucherinformation im Sinne der Erläuterung der Baustellenabläufe und des Baugeschehens.
13)Organisation / Mitwirkung bei der von den Auftragnehmern zu übergebender Dokumentation der Planung, der Ausführung (AS BUILT), in enger Abstimmung mit dem technischen Projektleiter.
14)Regelmäßige Einsatzplanung / Disposition / Koordination des unterstellten Baustellenpersonals (Fachbauleiter, Vermesser) und der zuarbeitenden Dritten (Gutachter etc.).
15)Erster Vor-Ort-Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und andere Behörden, projektbeteiligte Planer, Träger öffentlicher Belange / Gestattungsvertragsnehmer soweit dies für einen reibungslosen Arbeitsablauf auf der Baustelle erforderlich ist und nicht Andere zuständig sind.
16)Aktive Unterstützung der Projektkommunikationsstelle durch Teilnahme an Besprechungen, Veranstaltungen etc.
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2 Jahre+
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01.06.2025
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D5, Eifel
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freiberuflich